Neue Fahrgastrechte für Bahnkunden

1 08 2009

Seit dem 29. Juli 2009 können sich Bahnkunden über mehr Fahrgastrechte, insbesondere Entschädigungen bei Zugverspätungen, im Personennah- und Fernverkehr freuen.

Entschädigung
Bahnreisende erhalten bei Zugverbindungen von mehr als 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet. Verspätet sich ein Zug weit mehr als 120 Minuten, erstattet die Bahn sogar 50 Prozent. Auch Besitzer von Zeitkarten gehen nicht leer aus. Entschädigungen erfolgen abhängig von Fern-/ Nahverkehr bzw. Mobility BahnCard 100 und Klasse pauschal je Verspätung ab 60 Minuten. Unter bestimmten Bedingungen werden auch Kosten für Übernachtung oder andere Verkehrsmittel (z.B. Taxi) übernommen.

Voraussetzung
Um als Fahrgast Anspruch auf Erstattung zu erhalten, muss der Grund für die Verspätung beim Bahnunternehmen selbst liegen. Fälle höherer Gewalt, wie Unwetter oder Suizid, sind von der Neuregelung ausgenommen. Des Weiteren werden nur Beträge erstattet, die eine Bagatellgrenze von vier Euro übersteigen.

Geltendmachung
Ansprüche können über das online verfügbare Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn geltend gemacht werden. Hierfür sind die notwendigen Angaben über die Art der genutzten Fahrkarte, den geplanten und tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Möglichkeit der Erstattung (Gutschein, Überweisung auf das eigene Girokonto oder Barauszahlung am Kundenschalter) vollständig auszufüllen. Das Formular kann in allen DB Reisezentren oder Agenturen abgegeben werden; eine weitere Möglichkeit besteht darin den Antrag direkt an das neu eingerichtete “Service-Center Fahrgastrechte” zu schicken.

Weitere Informationen, Adressen und Unterlagen zu den neuen Fahrgastrechten für Bahnkunden können unter fahrgastrechte.info nachgelesen werden.